Was ist Verdienstausfall – und warum lohnt sich die Prüfung? Konnten Sie unfallbedingt nicht oder nicht im gewohnten Umfang arbeiten und ist Ihnen dadurch nachweislich Einkommen entgangen, das nicht bereits durch Lohnfortzahlung oder Krankengeld ausgeglichen wurde, steht Ihnen dieser Differenzbetrag als eigener Schadenposten zu.

Der Betrag, der normalerweise monatlich auf Ihrem Konto ankommt (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben) – steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

Was Ihnen trotz Ausfalls schon zugeflossen ist – z. B. Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber oder Krankengeld Ihrer Krankenkasse. 0, falls Sie noch nichts erhalten haben.

Wie lange Sie ungefähr unfallbedingt nicht bzw. nicht in vollem Umfang arbeiten konnten oder können.

Häufige Fragen

Verdienstausfall – Ihre Fragen, beantwortet

Das unfallbedingt entgangene Netto-Einkommen. Bei Angestellten ist es meist über Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld teilweise abgedeckt – erstattungsfähig ist dann die verbleibende Differenz. Bei Selbstständigen zählt der entgangene Gewinn.
In der Regel Gehaltsabrechnungen der letzten Monate vor dem Unfall, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie – bei Selbstständigen – aktuelle Steuerbescheide bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen.