So funktioniert's. Sach & Verstand kauft Ihr Fahrzeug nicht selbst an, sondern inseriert es gegen eine Inseratsgebühr sichtbar für unser Netzwerk geprüfter Ankäufer. Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem Ankäufer zustande – Sach & Verstand ist daran nicht beteiligt.
Inseratsgebühr: 39,00 € (einmalig, inkl. MwSt.). Die Gebühr wird bei Freischaltung Ihres Inserats fällig – unabhängig davon, ob es später zu einem Verkauf kommt, da wir dafür für Sie eine Markt- und Restwertabfrage in unserem Ankäufer-Netzwerk beauftragen. Vor Freischaltung erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit Betrag und Zahlungsweg; erst nach Ihrer ausdrücklichen Bestätigung fällt die Gebühr tatsächlich an.

Wird nicht veröffentlicht, dient nur der internen Zuordnung.

Noch keine Werte bekannt? Eine erste Orientierung bietet unser Totalschaden-Check – für eine belastbare, von Ankäufern anerkannte Bewertung empfehlen wir ein Kfz-Sachverständigengutachten.

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Bitte mehrere Winkel des Schadens sowie das gesamte Fahrzeug (vorne, hinten, seitlich, Innenraum, Tacho/Kilometerstand). Aussagekräftige Fotos verbessern die Kaufangebote.

    Häufige Fragen

    Unfallfahrzeug verkaufen – Ihre Fragen, beantwortet

    Nein, ein Gutachten ist keine Voraussetzung für das Inserat. Wir empfehlen es Ihnen aber ausdrücklich: Ankäufer bieten auf Basis eines Sachverständigengutachtens erfahrungsgemäß höhere und schnellere Kaufangebote, da Schaden und Wert belastbar dokumentiert sind – und bei Streit über den Fahrzeugzustand ist es die einzige wirklich belastbare Grundlage. Ohne Gutachten geben Sie nur Ihre eigene Einschätzung zu Schaden und Wert an. Gutachten beauftragen →
    Die Inseratsgebühr beträgt einmalig 39,00 € (inkl. MwSt.) und wird bei Freischaltung Ihres Inserats fällig – unabhängig davon, ob es später zu einem Verkauf kommt. Damit decken wir die Kosten der Markt- und Restwertabfrage in unserem Ankäufer-Netzwerk. Freigeschaltet wird erst, nachdem Sie der Gebühr ausdrücklich zugestimmt haben.
    Nein. Sie entscheiden frei, ob und welches Kaufangebot Sie annehmen. Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Ankäufer zustande.
    In aller Regel ja – der sogenannte Restwert. Auch fahruntüchtige oder wirtschaftliche Totalschäden werden von spezialisierten Ankäufern regelmäßig zum Ausschlachten oder Export erworben. Eine erste Orientierung zum Restwert bietet unser Totalschaden-Check.