Warum ist dieser Check wichtig? Übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert deutlich, wird nicht die Reparatur bezahlt, sondern die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert – ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, entscheidet maßgeblich, wie Ihr Schaden abgerechnet wird und wie viel Geld Sie von der Versicherung erhalten.

Laut Kostenvoranschlag oder Werkstattrechnung – notfalls eine grobe Schätzung.

Was es ungefähr kosten würde, ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen – gleiches Modell, ähnliches Alter, ähnlicher Zustand und Kilometerstand. Ein Blick auf Angebote in gängigen Fahrzeugbörsen gibt einen guten Anhaltspunkt.

Was Ihr beschädigtes Fahrzeug im jetzigen Zustand noch wert wäre, z. B. bei einem Verkauf „wie es steht". Falls unbekannt, einfach leer lassen.

Möchten Sie das Fahrzeug reparieren lassen und danach weiterfahren?

Häufige Fragen

Totalschaden – Ihre Fragen, beantwortet

Wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen bzw. sich einer festgelegten Marge (üblicherweise rund 130 % des Wiederbeschaffungswerts) annähern oder diese überschreiten.
In der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert Ihres Fahrzeugs. Wird das Fahrzeug bis zur 130-%-Grenze fachgerecht repariert und mindestens sechs Monate weitergenutzt, können stattdessen die tatsächlichen Reparaturkosten abgerechnet werden.