Gut zu wissen. Ob und in welchem Umfang die Mietwagenkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab (u. a. Haftungsfrage, Mietdauer, Fahrzeugklasse). Wir sprechen das im Rahmen Ihres Anliegens gerne mit Ihnen durch.

[Platzhalter – Direktlink zum zweiten Mietwagenpartner wird ergänzt, sobald dieser vorliegt.]

Sach & Verstand vermittelt Ihnen den Kontakt zu einem Mietwagenpartner kostenfrei. Kosten entstehen ausschließlich direkt gegenüber dem Mietwagenanbieter, und nur dann, wenn zwischen Ihnen und diesem tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt. Für die Mietwagenbuchung gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Häufige Fragen

Mietwagen nach dem Unfall – Ihre Fragen, beantwortet

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die erforderlichen und angemessenen Mietwagenkosten. Liegt kein haftender Unfallgegner vor (z. B. Kaskoschaden) oder besteht eine Mitschuld, sind die Kosten in der Regel anteilig oder vollständig selbst zu tragen, sofern keine passende Zusatzversicherung besteht.
In der Regel für die tatsächlich erforderliche Ausfallzeit: bei einer Reparatur die übliche Reparaturdauer inklusive nachvollziehbarer Verzögerungen (z. B. Ersatzteilbeschaffung), bei einem Totalschaden die übliche Wiederbeschaffungsdauer. Es sollte grundsätzlich immer nur so lange gemietet werden, wie tatsächlich benötigt.
Nicht zwingend dasselbe Modell, aber grundsätzlich ein vergleichbares Fahrzeug derselben oder einer niedrigeren Mietwagenklasse. Ein Downgrade um eine Fahrzeugklasse wird üblicherweise ohne oder mit nur geringem Abzug für ersparte Eigenkosten akzeptiert.
Bei einem eindeutigen Haftpflichtfall lässt sich häufig eine Direktabrechnung mit der gegnerischen Versicherung vereinbaren, sodass keine eigene Vorleistung nötig ist. Ob das im Einzelfall möglich ist, hängt vom jeweiligen Mietwagenanbieter und von der Klarheit der Haftungslage ab.
Der direkte Weg über unseren Mietwagenpartner ist meist die unkomplizierteste Lösung: Sie bleiben sofort mobil, ohne Wartezeit und ohne eigene Abrechnung im Nachhinein. Alternativ kann in vielen Fällen stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld verlangt werden, wenn Sie tatsächlich kein Ersatzfahrzeug benötigen – dafür müssen Sie die Ausfalltage im Nachhinein selbst belegen. Eine unverbindliche Orientierung dazu bietet unser Nutzungsausfall-Rechner.
Bei ungeklärter oder strittiger Haftung empfiehlt es sich, die Mietwagenkosten zunächst so gering wie möglich zu halten und alles genau zu dokumentieren, da eine spätere Erstattung von der endgültigen Haftungsquote abhängt.
Die Vermittlung selbst ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Kosten entstehen ausschließlich direkt gegenüber dem Mietwagenanbieter, und nur dann, wenn zwischen Ihnen und diesem tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt.