In welcher Situation befinden Sie sich?

Die Antwort entscheidet maßgeblich darüber, welche Anspruchsarten für Sie infrage kommen.

Von A bis Z

Fachbegriffe laienverständlich erklärt

Diese Begriffe lesen Sie häufig in Gutachten, Schreiben der Versicherung oder Bescheiden – hier kurz und verständlich erklärt.

Fragen & Antworten

Anspruchsarten im Detail

Typisches Vorgehen der Versicherungen

Kürzungen erkennen und richtig damit umgehen

Versicherungen prüfen Schadenmeldungen auch auf Einsparpotenzial. Das ist nicht automatisch unzulässig, aber Sie sollten Kürzungen erkennen und wissen, wie Sie reagieren können.

Die Versicherung erkennt nicht die Stundensätze Ihrer Wunschwerkstatt an, sondern verweist auf eine angeblich gleichwertige, günstigere „freie Referenzwerkstatt" in Ihrer Nähe. Umgang: Das ist bei markengebundenen Fahrzeugen unter 3 Jahren sowie bei bisher stets scheckheftgepflegten Fahrzeugen häufig unzulässig; auch sonst muss die Referenzwerkstatt tatsächlich gleichwertig, mühelos erreichbar und sofort verfügbar sein. Lassen Sie das im Zweifel durch unseren Partner für Rechtsdienstleistungen prüfen.
Die Versicherung zieht einen pauschalen Abschlag ab, weil angeblich ein Vorschaden nicht sauber abgegrenzt wurde. Umgang: Ein von uns erstelltes Gutachten dokumentiert die Abgrenzung zwischen Alt- und Neuschaden bereits fachlich fundiert – bei einer pauschalen Kürzung ohne konkrete Gegenbegründung lohnt sich meist ein begründeter Widerspruch.
Die Versicherung bestreitet die im Gutachten ermittelte Wertminderung ganz oder setzt sie deutlich niedriger an. Umgang: Die Wertminderung ist eine sachverständige Einschätzung nach anerkannten Berechnungsmethoden – eine pauschale Ablehnung ohne eigenes Gegengutachten ist rechtlich angreifbar.
Aufschläge auf Ersatzteilpreise (UPE-Aufschläge) sowie Kosten für die Verbringung des Fahrzeugs zu einer externen Lackiererei werden gestrichen oder gekürzt. Umgang: Sind diese Kosten in Ihrer Region und Werkstatt tatsächlich üblich (was das Gutachten dokumentiert), sind sie grundsätzlich erstattungsfähig – eine pauschale Streichung muss nicht hingenommen werden.
Bei einem Totalschaden benennt die Versicherung ein höheres Restwert-Angebot eines überregionalen Ankäufers, um die Auszahlung (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) zu drücken. Umgang: Maßgeblich ist grundsätzlich der im Gutachten ermittelte, regional erzielbare Restwert – Sie müssen sich in der Regel nicht auf ein Angebot von einem entfernten, für Sie unpraktischen Käufer verweisen lassen.
Die Versicherung behauptet eine Mitschuld Ihrerseits und kürzt Ihre Ansprüche entsprechend (Quotelung), ohne dies ausreichend zu begründen. Umgang: Widersprechen Sie mit den Ihnen vorliegenden Nachweisen (Unfallhergang, Zeugen, Polizeibericht) – gerade bei strittiger Haftung übernimmt unser Partner für Rechtsdienstleistungen die weitere Auseinandersetzung mit der Versicherung.

Betroffen von einer Kürzung? Ansprüche prüfen lassen ↗

Allgemeine Fachinformation, keine individuelle Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite sind sorgfältig aufbereitete, allgemeine Informationen zu typischen Anspruchsarten nach einem Verkehrsunfall. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung Ihres konkreten Einzelfalls. Sach & Verstand erstellt das technische Gutachten; für die rechtliche Bearbeitung Ihres Falls kümmern wir uns gemeinsam mit unserem Partner für Rechtsdienstleistungen um eine verbindliche Einschätzung.