Warum zählt jeder Tag? Die Einspruchsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, wird der Bußgeldbescheid bestandskräftig – ein späterer Einspruch ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich, selbst wenn er inhaltlich berechtigt gewesen wäre.

Maßgeblich ist das tatsächliche Zustelldatum (z. B. laut Postausgangsvermerk/Zustellnachweis), nicht das Datum auf dem Bescheid.