Achtung: feste gesetzliche Frist
Bußgeld-Einspruchsfrist-Rechner
Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Warum zählt jeder Tag? Die Einspruchsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, wird der Bußgeldbescheid bestandskräftig – ein späterer Einspruch ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich, selbst wenn er inhaltlich berechtigt gewesen wäre.
Häufige Fragen
Einspruchsfrist – Ihre Fragen, beantwortet
2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Maßgeblich ist das tatsächliche Zustelldatum, nicht das auf dem Bescheid aufgedruckte Datum.
Der Bußgeldbescheid wird bestandskräftig. Ein späterer Einspruch ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich – selbst wenn er inhaltlich berechtigt gewesen wäre. Nur im Ausnahmefall kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand infrage.